Keine Rohstoffe aus Kriegsgebieten - Verschärfte EU-Regelung für "Konflikt-Mineralien"
Viele Kriege und Verbrechen werden immer noch über die Verkäufe von illegal oder unter Verletzung von Menschenrechten geförderten Mineralien und Metallen finanziert. Weltweit bemühen sich Regierungen, solchem ethisch fragwürdigen Abbau und Handel entgegen zu wirken. Dabei gibt es Fortschritte – aber das Problem ist noch lange nicht aus der Welt.
Die EU ist in der vergangenen Woche einen weiteren Schritt hin zur Lösung des Problems gegangen. Der Rat verabschiedete eine neue Regelung, die ab Januar 2021 verbindlich greifen soll. Mit dem Gesetz soll der Verkauf von Konfliktmaterial erschwert werden – es verpflichtet alle Mitgliedstaaten, detaillierte Informationen über die Herkunft importierter Metalle und Mineralien offen zu legen. Ein klarer Fokus liegt auf Gold, Zinn, Tanal und Wolfram – Stoffe, die für die Schmuckproduktion und – weit relevanter – in den Industrienationen für den Einsatz in modernen Technologieprodukten benötigt werden.
Importeure, so die Regelung, müssen künftig sicher stellen, dass ihre Geschäfte und Lieferketten bewaffnete Konflikte weder auslösen noch zu deren Finanzierung beitragen. Bezüglich der Produktverfolgbarkeit bedeutet diese Anordnung einen Fortschritt – es ist aber anzunehmen, dass auch künftig komplette Handelswege und Exporteure nicht vollständig erfasst werden können.
Denn nicht jeder Importeur ist auskunftspflichtig: Im Zuge einer bürokratischen Vereinfachung sind kleinere Unternehmen von der Reportpflicht befreit. Ausschlaggebend ist hier ein Schwellenwert für die Menge des importierten Materials. Faktisch werden schätzungsweise nur 95% aller Einfuhren in die EU von der Regelung erfasst.
Auch an anderen Stellen gibt es Schlupflöcher im System: Nur Rohmaterial, nicht aber fertig konfektionierte Produkte müssen rückverfolgbar sein. Ferner sind bestimmte Materialien – wie zum Beispiel Kobalt – trotz ihres bekannten Konfliktpotentials von der Regelung ausgenommen.
Die EU hat sich Zeit mit dem neuen Gesetz gelassen – drei Jahre lang wurde bereits über die neue Regelung debattiert. Vorausgegangen war der kurzfristigen EU-Entscheidung nun eine Äußerung von US-Präsident Trump, der ankündigte, Bestimmungen des im Zuge der Wirtschaftskrise 2007 erlassenen Dodd-Frank-Acts überprüfen zu wollen. Dieses Gesetz regelt den Mineralien-Import in die Vereinigten Staaten und ist auch Vorlage des EU-Äquivalents.