Aktie

Das Eigentum an einer Aktiengesellschaft ist in Bruchteile unterteilt, die durch Aktien verbrieft sind. Früher wurden Aktien mit einem Nennwert ausgegeben, der den nominalen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft angab. Seit ihrer Zulassung 1998 haben sich auch in Deutschland Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) durch, die den Anteil am Grundkapital in Prozent angeben. Aktionäre haften in Höhe des Nennwerts der Aktien und werden durch die Zahlung von Dividenden am unternehmerischen Erfolg (Gewinn) der AG beteiligt. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung hat ein Aktionär die Möglichkeit, über die Gewinnverwendung etc. zu entscheiden. Während Stammaktien dem Besitzer ein Stimmrecht pro Aktie zusichern, haben Vorzugsaktien kein Stimmrecht, erhalten in der Regel jedoch eine etwas höhere Dividende als Stammaktien.