General Standard

Im General Standard der Deutschen Börse gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen für den Amtlichen Markt. Die Aufnahme in den General Standard erfolgt automatisch mit der Zulassung der Wertpapiere zu einem der beiden Handelssegmente. Entsprechend müssen Unternehmen, die im General Standard notiert sind, jeweils die Zulassungsfolgepflichten des Amtlichen Marktes oder des Geregelten Marktes erfüllen.